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QUALIFIKATION UND VORAUSSETZUNGEN
Der Bewerber für eine modulare Privatpiloten Ausbildung PPL(A) muss vor Beginn der praktischen Ausbildung um einen Flugschülerausweis ansuchen und vor dem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein.
Die medizinische Tauglichkeit (Medical Class 2) und ein einwandfreier Leumund (keine Vorstrafen) müssen gegeben sein.
BERECHTIGUNGEN EINER PPL(A) LIZENZ
Der Halter einer PPL(A) ist berechtigt einmotorige Flächenflugzeuge mit herkömmlichem Antrieb (Kolbenmotor), alleine als PIC (Pilot in Command), zu fliegen.
Die Mitnahme von Passagieren ist nur unentgeltlich möglich, da diese Flüge ausschließlich zu privaten Zwecken durchgeführt werden dürfen.
Alle Flüge können nur unter Sichtflug Wetterbedingungen am Tag durchgeführt werden. Durch den Erwerb einer Nacht –Sichtflug-
Nach dem Erwerb eines Class Ratings Multi-
Möchte der Halter einer PPL(A) eine Instrumentenflug Lizenz erwerben, so ist eine eingetragene Nacht –Sichtflug–Berechtigung notwendig.
FACHLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR PPL (A)
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„sols cross -
Instumentenflug -