Heiko Schlütter Fliegen & Ironman

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QUALIFIKATION UND VORAUSSETZUNGEN

Der Bewerber für eine modulare Privatpiloten Ausbildung PPL(A) muss vor Beginn der praktischen Ausbildung um einen Flugschülerausweis ansuchen und vor dem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein.

Die medizinische Tauglichkeit (Medical Class 2) und ein einwandfreier Leumund (keine Vorstrafen) müssen gegeben sein.



BERECHTIGUNGEN EINER PPL(A) LIZENZ

Der Halter einer PPL(A) ist berechtigt einmotorige Flächenflugzeuge mit herkömmlichem Antrieb (Kolbenmotor), alleine als PIC (Pilot in Command), zu fliegen.
Die Mitnahme von Passagieren ist nur unentgeltlich möglich, da diese Flüge ausschließlich zu privaten Zwecken durchgeführt werden dürfen.

Alle Flüge können nur unter Sichtflug Wetterbedingungen am Tag durchgeführt werden. Durch den Erwerb einer Nacht –Sichtflug-Berechtigung (NVFR) kann der Halter einer PPL(A) diese Flüge auch bei Dunkelheit durchführen.
Nach dem Erwerb eines Class Ratings Multi-engine Piston, kann der Halter einer PPL(A) auch mehrmotorige Flächenflugzeuge als PIC steuern (siehe Class Rating). Die Erlangung eines Berufspilotenscheines ist Voraussetzung um gewerbliche Flüge durchzuführen (siehe CPL(A)).
Möchte der Halter einer PPL(A) eine Instrumentenflug Lizenz erwerben, so ist eine eingetragene Nacht –Sichtflug–Berechtigung notwendig.



FACHLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR PPL (A)

- Fliegerärztliche Tauglichkeit (Class 2)
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Mindestalter 16 Jahre
- mindestens BZF 2
- 45 Flugstundenstunden, mindestens 10 Stunden Alleinfluge, wobei 5 Stunden
„sols cross -country“ Flüge sein müssen. Maximal 5 Flugstunden
Instumentenflug -Basisausbildung können auf einem FNPT II gemacht werden.

 
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